Künftig müssen Krankenkassen die Kosten für Cannabis übernehmen, wenn Patienten ein entsprechendes Rezept von ihrem Arzt erhalten. Der Arzt darf dies ausstellen, wenn keine andere Therapiemöglichkeit infrage kommt. In kontrollierter Qualität können Patienten dann getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte von den bundesweiten Apotheken beziehen. Für die Apotheker kommt damit eine weitere wichtige Aufgabe hinzu: Vor der Abgabe an den Patienten gilt es, das Medikament zu prüfen. Die Regelung wird im März in Kraft treten.
Bisher bedurften Betroffene einer Ausnahmeregelung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um Medizinalhanf legal erhalten zu können. Dieser wurde in der Regel bei ausländischen Apotheken bestellt, insbesondere aus den Niederlanden. Die Kosten trugen die Patienten selbst. Gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen stellten die immensen Kosten auf Dauer eine Belastung dar. Dies ebnete den Weg für den illegalen Eigenanbau von Cannabis. Künftig soll die Nachfrage nach Medizinalhanf über den staatlichen Anbau gedeckt werden. Dafür wird eine Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau und Vertrieb koordiniert. Verantwortlich dafür wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sein.