Im Herbst und Winter geht bei vielen Schülern das große Krabbeln wieder los. Doch die korrekte Anwendung der verschiedenen Präparate gegen Kopfläuse verschafft Abhilfe. Was es zu beachten gilt, erklärt die Bundesapothekerkammer.
Kopfläuse sind kein Zeichen für Hygienemangel
Entgegen des Vorurteils hat Kopflausbefall nichts mit Unsauberkeit zu tun. Es spielt für die Übertragung keine Rolle, ob man sich häufig die Haare wäscht oder nicht. Kopfläuse befallen meist Kinder, die sie untereinander weiter verbreiten. Übertragen werden Kopfläuse durch direkten Kontakt, etwa wenn Kinder beim Spielen die Köpfe zusammenstecken, oder über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Bürsten oder Fahrradhelme. Kopfläuse können weder springen noch außerhalb der Haare weite Strecken krabbeln. Da sie nur auf Menschen überleben, werden sie durch Haustiere nicht übertragen.
Bei Läusemitteln die Anwendungsregeln beachten
Haben es sich die unliebsamen Mitbewohner erst einmal bequem gemacht, sind sie am besten durch eine kombinierte Behandlung wieder loszukriegen: einarbeiten und auskämmen lautet die Devise. Beim Einarbeiten von Läusemitteln ins Haar ist jedoch einiges zu beachten. Die korrekte Anwendung der verschiedenen Präparate gegen Kopfläuse ist je nach verwendetem Produkt unterschiedlich. Anwender sollten sich deshalb am besten in der Apotheke informieren. Mögliche Fehler bei der Anwendung sind zum Beispiel eine zu kurze Einwirkzeit oder zu sparsames oder ungleichmäßiges Auftragen. Um richtig zu wirken, sollten die Läusemittel nicht verdünnt werden. Die Präparate deshalb nicht im klatschnassen Haar verteilen, sondern auf nur leicht nassem Haar.
Bei einem Befall sind mehrere Lebensstadien der Läuse gleichzeitig zu finden, von den Eiern (Nissen) bis zu erwachsenen Tieren. Weil Kopflausmittel nicht alle Lebensstadien gleichzeitig zuverlässig abtöten, können nach einer einmaligen Behandlung neue Larven schlüpfen. Deshalb ist nach 8 bis 10 Tagen eine Wiederholungsbehandlung unbedingt zu empfehlen.
Mit Spezialkamm gegen die Nissen
Zusätzlich zur Behandlung mit Kopflausmitteln ist ein regelmäßiges Auskämmen der Haare erforderlich. „Kopfläuse verschwinden nur durch die wiederholte Anwendung eines entsprechenden Präparats und wenn die Haare zusätzlich ausgekämmt werden“, bestätigt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. Mit einem speziellen, sehr feinen Kamm aus der Apotheke lassen sich die Nissen entfernen. Weniger schmerzhaft ist das Kämmen, wenn die Haare nass sind und durch eine Pflegespülung geschmeidig gemacht wurden.
Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Schule oder den Kindergarten über den Lausbefall zu informieren. Betroffene Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, nachdem der Kopflausbefall ausgestanden ist.