Seit dem 1. Oktober können Krankenhauspatienten bereits bei ihrer Entlassung ein Rezept für benötigte Anschlussmedikation bekommen. Damit entfällt für sie der Weg zu einem niedergelassenen Arzt. Es gibt allerdings einige Sonderregelungen.
Das sogenannte Entlassrezept berechtigt Klinikärzte zur Verordnung von Medikamenten, häuslicher Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage. Das erleichtert Patienten die Versorgung nach ihrer Entlassung, da sie das Rezept nicht erst beim niedergelassenen Arzt besorgen müssen. Zu erkennen ist das neue rosa Rezept an dem Aufdruck „Entlassmanagement“.
Entlassrezept gilt nur drei Tage
Für das neue Rezept gelten jedoch einige Sonderregelungen: So dürfen Klinikärzte nur die kleinste verfügbare Packungsgröße eines Medikaments verschreiben und das Rezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden, wobei der Ausstellungstag mitzählt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Verordnungsrecht der Krankenhäuser lediglich auf das Entlassmanagement beschränkt.
Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts muss sich noch zeigen
„Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab“, freut sich Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. „Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert.“
Quelle: ABDA