Ende Oktober 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Die Apotheker sehen die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr.
Die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf dem Urteil zufolge nicht für ausländische Versandapotheken gelten. „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weist einen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf. In Deutschland stehen statistisch gesehen nur 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner zur Verfügung.