Befreiung von Rezeptgebühr

Für Patienten mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Welche Voraussetzungen sind für eine Zuzahlungsbefreiung notwendig? Die Apothekerkammer Niedersachsen gibt hilfreiche Tipps.

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Gesetzliche Zuzahlungen kommen aus unterschiedlichen Bereichen auf den Patienten zu: bei Rezeptgebühren für Medikamente, bei Heil- und Hilfsmitteln, nach Krankenhausaufenthalten und Rehamaßnahmen. Es existiert ein Eigenanteil, den Patienten aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Höhe richtet sich nach dem Haushalts-Bruttoeinkommen durch beispielsweise Gehalt oder Rente. Die Belastungsgrenze für alle in einem Haushalt lebenden Personen liegt jährlich bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte. Patienten mit chronischen Erkrankungen unterliegen einer Höchstgrenze von lediglich 1 Prozent beim Eigenanteil.

Bei Überschreiten der Belastungsgrenze können sich Patienten von weiteren Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse für das laufende Jahr befreien lassen. Bereits zu viel geleistete Beträge erstatten die Krankenkassen auch rückwirkend. Allerdings müssen Betroffene alle Zahlungsbelege und Quittungen zusammen mit ihrem Einkommensnachweis bei den Kassen vorlegen. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen die Mitarbeiter der Apotheken für Stammkunden ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung auch im Voraus möglich

Manche Patienten wissen bereits im Vorfeld, dass sie mit ihren Zuzahlungen einen Betrag oberhalb der Belastungsgrenze erreichen. Für die Betroffenen besteht die Möglichkeit, den persönlichen Grenzbetrag an die Krankenkasse zu entrichten und in der Folge für das laufende Kalenderjahr von allen Zuzahlungen befreit zu werden. Das lästige Sammeln von Belegen und Quittungen entfällt ebenfalls.

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen

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